 |

 |
 |
Rechtsanwalt Mathias Münch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
Vita Herr Rechtsanwalt Mathias Münch arbeitete von 2002 an zunächst in Budapest, dann in Berlin für international ausgerichtete Wirtschaftsrechtskanzleien. Seit 2005 spezialisierte sich Rechtsanwalt Münch auf Mietrecht, WEG-Recht und privates Baurecht. Er ist Fachanwalt im Miet- und WEG-Recht und absolviert derzeit seine Fachanwaltsausbildung im Bau- und Architektenrecht.
2009 trat Rechtsanwalt Münch in die ANWALTSKANZLEI DITTERT ein. Aus der ANWALTSKANZLEI DITTERT wurde am 01.04.2010 die AKD DITTERT, SÜDHOFF & Partner. Herr Münch ist Partner.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Münch als Dozent für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Wirtschaftsrecht an der Beuth-Hochschule für Technik (ehemals TFH) Berlin tätig.
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer Berlin; vertretungsberechtigt bei allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie dem Kammergericht in Berlin
|
 |
Schwerpunkte
Miet- und Pachtrecht
Wohnungseigentumsrecht
Privates und öffentliches Baurecht
Maklerrecht
Allgemeines Vertragsrecht
|
 |
 |
| |
 |
 |
Mitgliedschaft Mitglied des Berliner Anwaltsvereines
Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht
Mitglied ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein
Deutsch-Ungarische Juristenvereinigung e.V.
Deutsch-Lettische Juristenvereinigung e.V
|
 |
Fremdsprachenkenntnisse Englisch, Ungarisch |
 |
Publikationen |
• | Keine überspannten Anforderungen an die Begründung von Eigenbedarf! |
• | OLG Frankfurt bestätigt: Keine Courtage ohne objektbezogenen Hinweis auf Provisionspflicht im Einzelfall |
• | Gemeinsame Heizkostenabrechnung mehrerer einheitlich beheizter Gebäude: BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 290/09 |
• | BGH zu formellenMindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung |
• | Haftungsfalle „kalte“ Wohnungsräumung: BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09 |
• | Recht auf Parabolantenne trotz Alternativen? |
• | Zusendung von Mietobjektlisten als Nachweistätigkeit: BGH, Urteil vom 15.04.2010, III ZR 153/09 |
• | Doppelt hält besser: OLG Karlsruhe zur Vereinbarung einer Maklercourtage |
• | Achtung WEG-Verwalter und Beiräte: Grundlegende Änderung der Jahresabrechnung nach Urteil des Bundesgerichtshofes |
• | Kerzen und Feuerwerk sind brandgefährlich - Wie gehen Gerichte und Versicherungen mit Brandschäden um? |
• | Due Diligence - Gebotene Sorgfalt bei der Übernahme einer Wohnungseigentums-Verwaltung |
• | Wen Laub und Schnee von gestern kümmern sollten - Nicht stets und überall ist nur die BSR in der Pflicht. Auch der Winterdienst kann teuer werden. |
Seitenanfang |
 |