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AKD DITTERT, SÜDHOFF & PARTNER

Kurfürstendamm 31, 10719 Berlin
Tel.: 030/ 787738 - 0, Fax: 030/ 787738-77

Springerstr. 11, 04105 Leipzig
Tel.: 0800/ 787738 - 0

E-Mail: mail@akd-law.de

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Rechtsanwalt Mathias Münch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 

Vita
Herr Rechtsanwalt Mathias Münch arbeitete von 2002 an zunächst in Budapest, dann in Berlin für international ausgerichtete Wirtschaftsrechtskanzleien. Seit 2005 spezialisierte sich Rechtsanwalt Münch auf Mietrecht, WEG-Recht und privates Baurecht. Er ist Fachanwalt im Miet- und WEG-Recht und absolviert derzeit seine Fachanwaltsausbildung im Bau- und Architektenrecht.

2009 trat Rechtsanwalt Münch in die ANWALTSKANZLEI DITTERT ein. Aus der ANWALTSKANZLEI DITTERT wurde am 01.04.2010 die AKD DITTERT, SÜDHOFF & Partner. Herr Münch ist Partner.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Münch als Dozent für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Wirtschaftsrecht an der Beuth-Hochschule für Technik (ehemals TFH) Berlin tätig.


Zulassung:

Rechtsanwaltskammer Berlin; vertretungsberechtigt bei allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie dem Kammergericht in Berlin

 

Schwerpunkte
  Miet- und Pachtrecht
  Wohnungseigentumsrecht
  Privates und öffentliches Baurecht
  Maklerrecht
  Allgemeines Vertragsrecht
  
 

Mitgliedschaft
Mitglied des Berliner Anwaltsvereines
Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht
Mitglied ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein
Deutsch-Ungarische Juristenvereinigung e.V.
Deutsch-Lettische Juristenvereinigung e.V

 

Fremdsprachenkenntnisse
Englisch, Ungarisch
 

Publikationen

Keine überspannten Anforderungen an die Begründung von Eigenbedarf!

OLG Frankfurt bestätigt: Keine Courtage ohne objektbezogenen Hinweis auf Provisionspflicht im Einzelfall

Gemeinsame Heizkostenabrechnung mehrerer einheitlich beheizter Gebäude: BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 290/09

BGH zu formellenMindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung

Haftungsfalle „kalte“ Wohnungsräumung: BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09

Recht auf Parabolantenne trotz Alternativen?

Zusendung von Mietobjektlisten als Nachweistätigkeit: BGH, Urteil vom 15.04.2010, III ZR 153/09

Doppelt hält besser: OLG Karlsruhe zur Vereinbarung einer Maklercourtage

Achtung WEG-Verwalter und Beiräte: Grundlegende Änderung der Jahresabrechnung nach Urteil des Bundesgerichtshofes

Kerzen und Feuerwerk sind brandgefährlich - Wie gehen Gerichte und Versicherungen mit Brandschäden um?

Due Diligence - Gebotene Sorgfalt bei der Übernahme einer Wohnungseigentums-Verwaltung

Wen Laub und Schnee von gestern kümmern sollten - Nicht stets und überall ist nur die BSR in der Pflicht. Auch der Winterdienst kann teuer werden.

 
 
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News

BGH zur Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen
 

BGH zum Ausschluss der Maklerprovision bei unechter Verflechtung
 

Aktivitäten

05.06.2012
Verwalterhaftung
Haftungsfragen des Verwalters bei Instandsetzung und Sanieru...